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Ein gemeinsames Ziel – und das bereits seit 30 Jahren!

25 Jahre Lehmann

...weil Mobilität Freiheit bedeutet! - Unter diesem Motto haben wir bereits zahlreichen Menschen geholfen Barrieren zu überwinden.

Im Juni 2022 besteht unser Unternehmen bereits seit 30 Jahren. Ab unserem Gründungsjahr 1992 konnten wir unsere Produktpalette stetig erweitern und verfeinern und so den Menschen helfen, Barrieren zu überwinden.

Mittlerweile sind wir in Deutschland und dem europäischen Ausland als namhafter Lieferant und Spezialist für Hebelifte und Rollstuhlrampen bekannt. In unserem familiengeführten Betrieb sind nun schon zwei Generationen mit viel Engagement darauf bedacht, dort wo bewegungseingeschränkte Menschen leben oder arbeiten, ein Maximum an Freiraum zu schaffen.

Ihr Lehmann-Team

 

Online Katalog 2015

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Kontakt/Adresse

 

  Lehmann Hebelifte


  Schützenplatz 5a
  28790 Schwanewede  
  Telefon: 0421 / 24 10 50
  Telefax: 0421 / 24 10 515
  Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  Erreichbarkeit:


  Montag - Donnerstag 7:30 – 16:15 Uhr
  Freitag 7:30 – 12:30 Uhr

Tipps & Anregungen

Wir haben uns bei der Erstellung dieser Internetseiten viel Mühe gegeben und versucht, alle Informationen zu uns, unseren Produkten und Dienstleistungen verständlich und korrekt darzustellen.

Sollte Ihnen dennoch ein Fehler oder eine unverständliche Aussage auffallen, sind wir sehr an Ihrer Rückmeldung interessiert.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall gerne eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und wir ändern die entsprechende Stelle.

Haben Sie zusätzliche Anregungen oder Anmerkungen zu unserem Internetauftritt, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir wollen, dass Sie durch uns bestmöglich informiert werden.

 

Ihr Team von Lehmann - Rollstuhlrampen & Hebelifte

Wichtige Hinweise

Definition:

Die Hebelifte der HBL-Serie sind Lifte im Sinne der Maschinenrichtlinie mit CE Konformität und keine Aufzüge im Sinne der Aufzugsverordnung. Spezielle Zulassungen oder eine TÜV-Abnahme sind daher nicht erforderlich. Dadurch ergeben sich jedoch Einschränkungen, die unbedingt Beachtung finden müssen.

 

Bestimmungsgemäße Verwendung:

Vorraussetzung für die Benutzung der Hebelifte ist eine Einweisung des Benutzers oder des Bedienpersonals. Eine unkontrollierte Nutzung des Liftes darf nicht stattfinden. Die Kapitel 1.2 „Bestimmungsgemäße Verwendung“ und Kapitel 2 „Sicherheit“ in der Bedienungsanleitung sind unbedingt zu beachten.

 

Aufgrund der Konstruktion gilt:

Die Hebelifte der HBL-Serie sind dazu bestimmt eine in einem Rollstuhl oder Rollator sitzende Person zu befördern. Während des Hebevorgangs darf sich nur diese Person im Rollstuhl oder Rollator sitzend auf dem Lift befinden. Das Befördern von stehenden Personen ist nicht gestattet. Jede darüber hinaus gehende Verwendung, wie z.B. das Befördern von Lasten, ist nicht zulässig. Die Abmessungen, Traglast und Geschwindigkeit sind technisch bedingt. Zur Vermeidung einer thermischen Überlastung ist die Antriebseinheit mit einer Sicherung ausgestattet. Je nach Lifttyp und Belastung können ca. 5 Hubvorgänge nacheinander ausgeführt werden. Falls diese Sicherung ausgelöst wurde, muss die Antriebseinheit ca. 60 Minuten abkühlen. Anschließend kann der Lift wieder genutzt werden.
Für den Fall eines elektrischen oder mechanischen Versagens des Hebeliftes, sollten Vorkehrungen getroffen werden, die es dem Benutzer ermöglichen einen Helfer zu benachrichtigen.

 

Hilfsmittelnummer für Rollstuhlrampen

Die Stufen- Profil- und Schwellenrampen werden auftragsbezogen mit individuellen Maßen, angepasst an die jeweilige Stufensituation, gefertigt.

Bei der Abrechnung mit der Krankenkasse gelten sie daher als Sonderbau mit der HMV-Nr.: 22.50.01.XXXX

Die Hilfsmittelnummer für die Teleskoprampen mit Lochprofil, Artikel LTR204 und LTR290 lautet: 22.50.01.0054

Die Hilfsmittelnummer für die Teleskoprampen mit Antirutschbelag, Artikel TR195, TR310 und TR290 lautet: 22.50.01.0055

Die Hilfsmittelnummer für Stufenrampen der Modelle SR30 – SR230 in Variante 1 und Breite 80cm lautet: 22.50.01.0058

Profilrampen und Podeste – für lange Auf- und Abfahrten


Profilrampen

 
Große Rampenlängen in Verbindung mit schweren Rollstühlen, z.B. mit Elektroantrieb, erfordern eine
Änderung der Fertigungsweise. Aluminiumprofile bieten dabei flexible Längen und hohe Belastbarkeit.

 
Weitere Informationen zum Umgang mit unseren PDF-Dokumenten finden Sie hier.
Profilrampe Anwendung der Aussenrampe mit Podest 1
  • Rampen bis 400 kg belastbar
  • mit Geländer einseitig
  • mit Geländer beidseitig
für öffentliche Bereiche nach
DIN 18040 (Arztpraxen etc. und
öffentliche Gebäude)
 
 Trennlinie2

Podeste für Profilrampen

Die ideale Ergänzung für unsere Profilrampen. Raumsparende Lösungen über Eck, die auch
vorhandene Podeste ersetzen oder ergänzen können. Die Stellfüße können Unebenheiten ausgleichen.
Podest für Profilrampe 
Anwendung Podest für Profilrampe
 
  • mit und ohne Geländer
  • höhenverstellbar +/– 5 cm
für öffentliche Bereiche nach
DIN 18040 (Arztpraxen etc. und
öffentliche Gebäude)



Info SymbolAbmessungen und weitere Informationen finden Sie auf den

jeweiligen Anfrage- & Bestellformularen

Impressum

LMB GmbH & Co. KG
Schützenplatz 5a
28790 Schwanewede
Telefon: +49 421 / 24 10 50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.rollstuhlrampen.de oder: www.hebelifte.de

Eingetragen: Amtsgerichts Walsrode - HRA 204886  

Komplementär: Lehmann Beteiligungs GmbH - Schützenplatz 5a - 28790 Schwanewede - Amtsgericht Walsrode - HRB 210223 - Geschäftsführer: Uwe Lehmann, Jörn Lehmann, Bastian Lehmann, Paul Lehmann

Erreichbarkeit:
Mo.-Do. von 07:30 – 16:15 Uhr
Fr. von 07:30 – 12:30 Uhr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a
Umsatzsteuergesetz: DE360495974

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Bildnachweise:

Alle Bildrechte liegen bei LMB GmbH & Co. KG

Titelbild "Pusteblume" Copyright by www.fotolia.com

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Titelbild Impressum - 29694731 © Alexey Klementiev - Fotolia.com

Titelbild Vertriebspartnersuche © Dollar Photo Club

Gewinnpspiel Lebkuchenherz @ Adobe Stock / chrisstockgraphy

Gewinnpspiel Riesenrad Bremer Freimarkt @ Matthias Süßen

 

» Disclaimer / Haftungsausschluss

Datenschutz

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Rampenberechnung

Achtung: Steigung!Die Festlegung der Steigung ist eine ganz besondere Sache. Denn die Steigung einer Rampe und die benötigte Rampenlänge entscheidet sich durch verschiedene Faktoren:

  • Ist die Person Selbstfahrer oder wird sie von einer Begleitperson geschoben?
  • Wie kräftig sind die Personen?
  • Mit welchem Gewicht wird die Rampe belastet?
  • Wie hoch ist die Stufe oder Schwelle?
  • Wie viel Platz steht zur Verfügung?

Dazu sind in DIN 18040 die Anforderungen an eine Rampe detailliert beschrieben. Der wichtigste Faktor ist dabei die Steigung einer Rampe, die in der Regel nicht mehr als 6 % betragen darf.

Problem:

Dies setzt dann natürlich eine entsprechende Rampenlänge voraus. Eine Rampenlänge, die auf Grund von räumlichen Gegebenheiten jedoch oftmals nicht in benötigter Form vorhanden ist.

Lösungsansatz:

Unter der Vorraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe auch steiler und damit die Länge kürzer werden.

Dabei haben sich folgende Werte aus der Praxis herausfür die Steigung als sinnvoll dargestellt:

Selbstfahrer: 6 %
kräftige Selbstfahrer: 7 % - 10 %
eine Person schiebt einen Rollator: bis max. 12 %
eine schwache Person schiebt den Rollstuhl: max. 12 %
eine kräftige Person schiebt den Rollstuhl: 13 % - 19 %
Elektroantrieb: ca. 20 %

Oberhalb des Bereiches von 20 % Steigung kann für die sichere Fortbewegung nicht mehr garantiert werden. Es besteht die Gefahr, dass der Rollstuhl nun kippen kann oder zumindest die Fußrasten aufsetzen. Rampen in öffentlichen Bereichen sind immer nach DIN zu realisieren.

Prüfen Sie daher Ihre Voraussetzungen im Vorfeld sehr gründlich. Nur eine richtig gewählte Steigung garantiert später eine einwandfreie Funktion der Rampe im täglichen Einsatz.


Skizze der Möglichen Steigungen

 

 

 

 

 

Wie groß muss eine Rampe sein?Aussenrampe mit Podest 1


Die zu überwindende Stufenhöhe ist das wichtigste Maß zur Entscheidung für die passende Lösung. Orientieren Sie sich also in Ihren Berechnungen zunächst an der Stufenhöhe. Danach wählen Sie die benötigte Steigung aus.


Mit diesen Daten errechnen Sie jetzt die benötigte Rampenlänge anhand der vorgestellten Formel und der Beispiele.

 

Erklärung der Strecken




Berechnung der Länge
Berechnung der Steigung
Berechnung der Höhe
 Formel für die Länge    Formel für die Steigung    Formel für die Höhe
Beispiel: Die Treppe hat zwei Stufen à 18 cm = 36 cm Gesamthöhe. Die Steigung soll 12 % betragen.   Beispiel: Die Stufe hat eine Höhe von 8 cm. Die Rampe soll 70 cm lang werden.   Beispiel: Die Rampe ist 150 cm lang. Die Steigung soll 12 % betragen.
Formel für die Länge    Formel für die Steigung    Formel für die Höhe 

Der Weg zu uns