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Zuschüsse für Umbau-Maßnahmen

… auf bis zu 4.000 € ab 1. Januar 2015.

In dem 5. Gesetz zur Änderung des 11. Buches Sozialgesetzbuch (kurz Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz) soll neben zahlreichen anderen Änderungen nun auch der Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von 2.557 € auf 4.000 € je Maßnahme erhöht werden. 

Sollten mehrere Pflegebedürftige von einer Maßnahme betroffen sein, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 € erhöht werden. Die Änderung wird ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten und schließt Mieter und Eigentümer gleichermaßen ein.

Beantragen können Sie den Zuschuss bei Ihrer Pflege-, bzw. Krankenkasse. Dort erhalten Sie auch noch weitere Informationen.

Den Beschluss finden Sie unter: http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0223-14

 

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