Ältere Dienstgebäude sind oft nicht barrierefrei
Öffentliche Gebäude müssen für jeden Mitbürger zugänglich sein!
So jedenfalls, sieht es das Gleichstellungsgesetz vor. Bei älteren Gebäuden, die noch nicht barrierefrei geplant wurden, stellt sich diese Gleichstellung oftmals als schwierige Hürde heraus.
Auf dem o.g. Beispiel konnte durch eine leichte Veränderung am Treppenaufgang unser HBL-1000 stilvoll in das Bauwerk integriert werden. Das an der oberen Auffahrt montierte Tor sorgt zudem für eine Absturzsicherung, wenn der Lift in seiner Normalposition „unten“ parkt. Kann der Rollstuhlfahrer den Lift nicht selbst bedienen, liegt dem wachhabenden Beamten ein Handsender für die Fernbedienungdes Liftes vor.
So kann sich die Polizei jedem Rollstuhl fahrenden Besucher wieder als Freund und Helfer präsentieren.