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Wichtige Zusatzinformation und Wissenswertes


Unsere Hebelifte der HBL-Serie im „Öffentlichen Bereich“

600-G-Salzgitter

Für den Betrieb unserer Hebelifte der HBL-Serie im Öffentlichen Bereich wurde ein spezieller Antrieb entwickelt, der die Überlastung der Antriebsbowdenzüge und des Motors nahezu ausschließt. Auch ein Blockieren der Auffahrtklappe kann nun nicht mehr zum Defekt der oben genannten Teile führen. Eine zu starke Erwärmung des Motors, z.B. nach mehreren, kurz aufeinanderfolgenden Hubvorgängen, führt zum Stillstand der Hubplatte.

Ein Absenken der Hubplatte ist jederzeit möglich, sodass der Benutzer den Lift in der unteren Position verlassen kann. Nach ca. 30 Minuten kann ein neuer Hubvorgang gestartet werden. Die Nachrüstung dieses Antriebs kann jederzeit beim Hersteller erfolgen. Preise auf Anfrage.

 

 

Zuschüsse für die Wohnumfeldverbesserung

Alle, die jetzt eine behindertengerechte Anpassung Ihres Wohnraumes, bzw. Wohnumfeldes planen, sollten sich die möglichen Zuschüsse nicht entgehen lassen. Nachfolgender Artikel gibt wichtige Hinweise und Tipps:

Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen

Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (beispielsweise Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, Beseitigung von Schwellen und Stufen durch Einbau von Rampen, Einbau von unterfahrbaren Küchenschränken, Einbau eines behindertengerechten Bades, Treppenlift) können von der Pflegeversicherung Kosten bis zur Obergrenze von 2.557,00 € je Maßnahme bewilligt werden. Der Pflegebedürftige hat einen Eigenanteil von 10 % der Kosten der Umbaumaßnahme zu leisten. Der Eigenanteil darf dabei 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen. Verfügt er über keine eigenen Einkünfte, entfällt der Eigenanteil. Die Einnahmen anderer im Haushalt lebender Personen (wie Ehegatten und andere Verwandte) bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Sind gleichzeitig verschiedene Um- oder Einbauen nötig (beispielsweise Türverbreiterungen und Rollstuhlrampe und Treppenlift), so gelten diese einheitlich als eine Umbaumaßnahme. Ein erneuter Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist nur möglich, wenn eine zwischenzeitlich eingetretene Veränderung der Pflegesituation dies erfordert. Alternativ zu nötigen Umbaumaßnahmen kann auch ein Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung bezuschusst werden.Sofern auch hier weitere Aufwendung zu Wohnumfeldverbesserung nötig sind, können diese ebenfalls bezuschusst werden. Insgesamt darf aber auch in dieser Kombination der Höchstzuschuss von 2.557,00 € nicht überschritten werden.(Quelle: Pflegegesetz, www.bmg.bund.de)

 

Nachtrag zum 01.01.2015:

In dem 5. Gesetz zur Änderung des 11. Buches Sozialgesetzbuch (kurz Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz) soll neben zahlreichen anderen Änderungen nun auch der Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von 2.557 € auf 4.000 € je Maßnahme erhöht werden. 

Sollten mehrere Pflegebedürftige von einer Maßnahme betroffen sein, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 € erhöht werden. Die Änderung wird ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten und schließt Mieter und Eigentümer gleichermaßen ein.

Beantragen können Sie den Zuschuss bei Ihrer Pflege-, bzw. Krankenkasse. Dort erhalten Sie auch noch weitere Informationen.

Den Beschluss finden Sie unter: http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0223-14

 

Unser Tipp:
Eventuell besteht ein zusätzlicher Anspruch für die Wohnumfeldverbesserung, der durch andere oder weitere gesetzliche Regelungen ermöglicht wird. Kontaktieren Sie hierzu den für Sie zuständigen Sozialhilfeträger, der prüfen kann, ob noch weitere Unterstützung genehmigt wird.

 

Ausschreibungstext

Nutzen Sie diesen Text für Ihre Ausschreibungen.
Sie finden ihn auch als Download auf unserer Website unter www.hebelifte.de im Bereich „Downloads“

  • Hebelift der HBL-Serie
  • Hubhöhe max. 1.000 mm, Durchfahrt gerade oder über Eck
  • belastbar bis 225 kg
  • einzigartiger, leiser und ruckfreier Antrieb (patentiert)
  • lastabhängige Hubgeschwindigkeit ca. 0,02 m/s
  • sehr geringe Einfahrhöhe von 40 mm
  • Elektroanschluss 230 V/10 A
  • nicht rostende Edelstahl/Aluminiumkonstruktion
  • Hubplatte aus Warzenquintettblech
  • Geländer aus Edelstahl

 

Alternative und zusätzliche Ausstattungen:

  • Tor
  • mitfahrender Sicherheitsbügel
  • diverse Bedienpulte und Handsender (Funk oder Kabel)
  • Geländer mit und ohne Füllung
  • Ausgleichspodeste
  • Transportrollen für den mobilen Einsatz

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