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Wichtige Hinweise

Definition:

Die Hebelifte der HBL-Serie sind Lifte im Sinne der Maschinenrichtlinie mit CE Konformität und keine Aufzüge im Sinne der Aufzugsverordnung. Spezielle Zulassungen oder eine TÜV-Abnahme sind daher nicht erforderlich. Dadurch ergeben sich jedoch Einschränkungen, die unbedingt Beachtung finden müssen.

 

Bestimmungsgemäße Verwendung:

Vorraussetzung für die Benutzung der Hebelifte ist eine Einweisung des Benutzers oder des Bedienpersonals. Eine unkontrollierte Nutzung des Liftes darf nicht stattfinden. Die Kapitel 1.2 „Bestimmungsgemäße Verwendung“ und Kapitel 2 „Sicherheit“ in der Bedienungsanleitung sind unbedingt zu beachten.

 

Aufgrund der Konstruktion gilt:

Die Hebelifte der HBL-Serie sind dazu bestimmt eine in einem Rollstuhl oder Rollator sitzende Person zu befördern. Während des Hebevorgangs darf sich nur diese Person im Rollstuhl oder Rollator sitzend auf dem Lift befinden. Das Befördern von stehenden Personen ist nicht gestattet. Jede darüber hinaus gehende Verwendung, wie z.B. das Befördern von Lasten, ist nicht zulässig. Die Abmessungen, Traglast und Geschwindigkeit sind technisch bedingt. Zur Vermeidung einer thermischen Überlastung ist die Antriebseinheit mit einer Sicherung ausgestattet. Je nach Lifttyp und Belastung können ca. 5 Hubvorgänge nacheinander ausgeführt werden. Falls diese Sicherung ausgelöst wurde, muss die Antriebseinheit ca. 60 Minuten abkühlen. Anschließend kann der Lift wieder genutzt werden.
Für den Fall eines elektrischen oder mechanischen Versagens des Hebeliftes, sollten Vorkehrungen getroffen werden, die es dem Benutzer ermöglichen einen Helfer zu benachrichtigen.

 

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