Menu
A+ A A-

Zuschüsse für die Wohnumfeldverbesserung

Alle, die jetzt eine behindertengerechten Anpassung Ihres Wohnraumes, bzw. Wohnumfeldes planen,
sollten sich die möglichen Zuschüsse nicht entgehen lassen.

Nachfolgender Artikel gibt wichtige Hinweise und Tipps:

Wohnumfeldverbesserung – Maßnahmen

Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (beispielsweise Anbringen von Handläufen und Haltegriffen,
Beseitigung von Schwellen und Stufen durch Einbau von Rampen, Einbau von unterfahrbaren Küchenschränken,
Einbau eines behindertengerechten Bades, Treppenlift) können von der Pflegeversicherung Kosten bis zur
Obergrenze von 2557 € je Maßnahme bewilligt werden. Der Pflegebedürftige hat einen Eigenanteil von 10%
der Kosten der Umbaumaßnahme zu leisten. Der Eigenanteil darf dabei 50% seiner monatlichen Bruttoeinnahmen
zum Lebensunterhalt nicht übersteigen. Verfügt er über keine eigenen Einkünfte, entfällt der Eigenanteil.

Die Einnahmen anderer im Haushalt lebender Personen (wie Ehegatten und andere Verwandte)
bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

Sind gleichzeitig verschiedene Um- oder Einbauen nötig (beispielsweise Türverbreiterungen und Rollstuhlrampe
und Treppenlift), so gelten diese einheitlich als eine Umbaumaßnahme. Ein erneuter Zuschuss für Maßnahme
zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist nur möglich, wenn eine zwischenzeitlich eingetretene Veränderung
der Pflegesituation dies erfordert. Alternativ zu nötigen Umbaumaßnahmen kann auch ein Umzug in eine den
Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung bezuschusst werden.

Sofern auch hier weitere Aufwendung zu Wohnumfeldverbesserung nötig sind, können diese ebenfalls bezuschusst
werden. Insgesamt darf aber auch in dieser Kombination der Höchstzuschuss von 2557 € nicht überschritten werden.

(Quelle: Pflegegesetz, www.bmg.bund.de)

Weiterführende Informationen finden Sie auch imArbeitshilfe.pdf

info symbol


 Unser Tipp:

Eventuell besteht ein zusätzlicher Anspruch für die Wohnumfeldverbesserung, der durch andere oder weitere
gesetzliche Regelungen ermöglicht wird. Kontaktieren Sie hierzu den für Sie zuständigen Sozialhilfeträger,
der prüfen kann, ob noch weitere Unterstützung genehmigt wird.

Der Weg zu uns